Mrz 17
Auf der anstehenden Mitgliederversammlung haben die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder über eine Änderung der Satzung abzustimmen.
17.03.2008 – Folgende Änderung der Satzung wurde beantragt:
§10 AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG – derzeitige Fassung:
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn der Vorstand dies mit einer 75% Mehrheit beschließt oder mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und der selben Sache beim Vorstand beantragen.
§10 AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG – beantragte geänderte Fassung:
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn der Vorstand dies mit einer 75% Mehrheit beschließt, zwei der drei Beiratsmitglieder dies beantragen oder mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich mit Angabe des Grundes in ein und der selben Sache beim Vorstand beantragen.
Satzungsänderungen bedürfen stets einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen (vgl. §11, Nr. 4 der Satzung).





