Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 12. April wurde von den anwesenden Mitgliedern eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Wir stellen an dieser Stelle die Änderungen kurz vor und erläutern sie.
15.04.2006 – Ab sofort werden Mitgliedsanträge nur noch dann angenommen, wenn der Roten Kurve eine Einzugsermächtigung für die jährliche Beitragszahlung erteilt wird.
Das bisherige Verfahren, das neben dem Lastschriftverfahren auch Barzahlung bzw. Überweisung des Beitrages zugelassen hat, erwies sich leider nicht als praktikabel: Etwa 500 Mitglieder, also gut ein Viertel der Roten Kurve, hatten am 3. April noch keinen Beitrag entrichtet und mussten schriftlich an ihre Zahlungspflicht erinnert werden.
Die neue Regelung betrifft auch den bestehenden Mitgliederstamm!
Das heißt, dass alle Mitglieder, von denen bis jetzt keine Einzugsermächtigung vorliegt, uns diese so schnell wie möglich nachzureichen haben.
Dafür haben wir ein entsprechendes Formular vorbereitet, das bequem am PC ausgefüllt, ausgedruck, unterschrieben und uns zugeschickt werden kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Formular am Stand im Stadion oder bei der Sprechstunde am Montag abzugeben.
Gebührenordnung des Rote Kurve – 96 Supporters Clubs [ PDF | 50 KB ]





